Teilbereich der Theodor-Schwarte-Straße geht „vom Netz“ - Beteiligung der Öffentlichkeit am Einziehungsverfahren

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Foto: Vom Straßennetz genommen werden zwei Abschnitte der Theodor-Schwarte-Straße.
Die Stadt Ahlen beabsichtigt, auf zwei Teilabschnitte der Theodor-Schwarte-Straße im öffentlichen Straßen- und Wegenetz zu verzichten. Betroffen sind davon der Bereich vom Heinrich-Winkelmann-Platz bis zur Karlstraße sowie die Sackgasse im Abschnitt entlang des Bahndamms bis zum Konrad-Adenauer-Ring.

„Diese Abschnitte dienen heute vorrangig dem Liefer- und Werksverkehr der anliegenden Firmen Winkelmann und DOW und besitzen für die übrigen Verkehrsteilnehmer nur noch eine untergeordnete Verkehrsbedeutung“, erklärt der Leiter der Ahlener Umweltbetriebe, Bernd Döding. Wirtschaftliche und betriebliche Rahmenbedingungen erforderten bei den betreffenden Unternehmen „eine Optimierung von Materialfluss und Logistik, um im internationalen Wettbewerb ihren Standort in Ahlen und damit Arbeitsplätze zu erhalten.“ Der Rat der Stadt Ahlen hatte vor diesem Hintergrund im Dezember beschlossen, alle notwendigen Schritte zur Einziehung und Veräußerung des Straßenabschnitts durchzuführen.

Was die Abtrennung beider Abschnitte für Anwohner und Bürger bedeutet, erläuterte die Stadt Ahlen gemeinsam mit zwei anwesenden Ingenieur- und Planungsbüros in einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 6. September, um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, an der mehr als 20 Zuhörer teilnahmen.

Die Präsentationen zur Bürgerinformation finden Sie hier:

1. Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung

2. technische Machbarkeit Tieferlegung der Bahnunterführung Bergstraße.

Einsicht in Planunterlagen und Vorbringen von Anregungen

Darüber hinaus können die Planunterlagen zur Einziehung der betroffenen Straßenabschnitte und zu den verkehrsplanerischen Begleitmaßnahmen

bis Ende November im

Baudezernat der Stadt Ahlen, Südstr. 41, 59227 Ahlen,

3. Obergeschoss, Zimmer 309

während der Dienststunden eingesehen werden. Die Vereinbarung weiterer Termine ist möglich unter Tel. 02382 / 59 – 497. In dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. 

In Zusammenarbeit von Stadtplanungs-, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde werden die Anregungen ausgewertet und ggf. Maßnahmenvorschläge zur Optimierung der Verkehre im Umfeld der Wohn- und Gewerbeanlieger erarbeitet. Es ist vorgesehen, nach Abwägung aller vorgebrachten Belange und Interessen einen Ratsbeschluss über ein entsprechendes Maßnahmenkonzept und die Einziehung des o.g. ursprünglichen Straßenabschnitts im Dezember 2016 herbeizuführen.

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