Karte und Straßenkatalog präzisieren, wo Masken zu tragen sind

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Übersichtlicher und bestimmter ist die Allgemeinverfügung, die die Stadt Ahlen am Donnerstagabend erlassen hat. Sie präzisiert mit Wirkung ab Freitag, 23. Oktober, die Regelungen, die in der letzten Woche nach Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 angeordnet worden waren. Weiterhin gilt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung für den öffentlichen Raum gilt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.

„Neu ist, dass wir diesen Bereich mit einem Straßenkatalog und einer Karte konkretisiert haben“, sagt Bürgermeister Dr. Alexander Berger. Weil häufig unklar geblieben sei, wo genau die Tragepflicht gilt, sei es in den letzten Tagen immer wieder zu Fragen auch bei der Hotline der Stadt Ahlen gekommen. Die Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus nachgewiesen medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können.

Außerhalb der in Straßenkatalog und Karte ausgewiesenen Orte gilt die dringende Empfehlung, zum eigenen Schutz und dem der anderen Masken überall dort zu tragen, wo Menschen zusammenkommen. Dr. Berger: Mir geht es darum, dass beim Maskentragen nicht die Pflicht im Vordergrund steht, sondern das Verständnis, mit einer einfachen und effektiven Maßnahme großen Schaden für alle abwenden zu können.“ Die verbindliche Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung gilt zusätzlich auf Spiel- und Bolzplätzen sowie in öffentlichen Parks und Grünanlagen und auch für Radfahrende in den benannten Bereichen. Außerdem müssen mit Schulbeginn nach den Herbstferien auf Schulgeländen und in Schulgebäuden Masken getragen werden. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 am Sitzplatz. 

Die aktualisierte Allgemeinverfügung führt weiterhin Anordnungen auf, die bereits in der vorhergegangenen enthalten waren:

  • Das Zusammentreffen im öffentlichen Raum ist nur 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet,
  • die Zahl der Teilnehmer und Zuschauer bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt,
  • Feste im Sinne des § 13 Abs. 5 der CoronaSchVO NRW sind im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 10 Personen, im privaten Raum mit maximal 10 Teilnehmern aus höchstens zwei Hausständen erlaubt,
  • Gaststättengewerbe sind täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages geschlossen zu halten,
  • der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken sind täglich zwischen 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages untersagt.

Verstöße gegen Coronaschutzverordnung NRW und Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet  werden. Die Allgemeinverfügung tritt am 30. Oktober, 00:00 Uhr, außer Kraft.

Die Stadt Ahlen weist darauf hin, dass Feste anzumelden sind. Anzugeben sind formlos die verantwortlichen Personen (Gastgeber) mit Name, Anschrift und Telefonnummer, Art und Ort der Veranstaltung, sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl (so präzise wie möglich). Die Anmeldung ist zu richten an die Adresse Veranstaltungen@stadt.ahlen.de. Straßenkatalog und Karte sind einzusehen auf der Homepage der Stadt Ahlen unter www.ahlen.de.

Hotline der Stadt Ahlen: 02382 59444 (Mo., Di., Do., Fr. 8 - 16 Uhr, Mi. 8 - 12 Uhr, Sa. und So. 11 – 14 Uhr).

Straßenkatalog:

Maskenpflicht gilt auf folgenden Straßen, Wegen und Plätzen:
Alter Hof
Am Bahndamm
Am Röteringshof (von der Weidenstraße bis zur Dolberger Straße)
Am Wedemhove
Bahnhofsplatz
Bahnhofstraße
Beckumer Straße
Dolberger Straße (von Südstraße bis Europaplatz)
Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz
Emanuel-von-Ketteler-Straße
Gebrüder-Kerkmann-Platz
Gemmericher Straße
Gerichtsstraße
Hammer Straße (bis Im Hövenerort)
Hansastraße
Hellstraße
Hospitälergasse
Im Kühl
Klosterstraße
Marienplatz
Marktplatz
Moltkestraße
Nordenmauer
Nordstraße
Ostbredenstraße
Ostenmauer
Oststraße
Ostwall
Rathausvorplatz
Rottmannstraße (zwischen Gebr.-Kerkmann-Platz und Im Brunnenfeld)
Südbrede
Südenmauer
Südstraße
Walstedder Straße (bis Homannsweg)
Warendorfer Straße (bis Im Elsken)
Weststraße
Wetterweg
Zeche Westfalen
Zeppelinstraße

Vorhelm:
Hauptstraße

Dolberg:
Alleestraße
Heessener Straße
Lambertistraße (von Heessener Straße bis Mehrzweckhalle)

Anlagen:

  • Karte Stadtgebiet, Dolberg, Vorhelm
  • Allgemeinverfügung im Wortlaut

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