Maskenpflicht soll in Ahlen bleiben - Hilfen für Betriebe

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Die Stadt Ahlen bereitet sich auf die ab Montag landesweit verschärften Schutzmaßnahmen gegen Covid-19-Infektionen vor. „Die Situation ist unverändert ernst“, erneuert Bürgermeister Dr. Alexander Berger seinen Appell, „alles Menschenmögliche zu tun, um die Verbreitung zu stoppen.“

Insbesondere behält die Stadt im Blick, ob die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes eine Maskenpflicht für öffentliche Bereiche vorsehen wird, in denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.

„Wenn es keine allgemeine Landesregelung dazu gibt, werden wir die Maskenpflicht in Ahlen ortsrechtlich anordnen“, kündigt Berger am Freitag in der Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einen unvermindert entschlossenen Kurs an. Berger ist überzeugt: „Konsequentes Tragen von Alltagsmasken ist und bleibt das einfachste und effektivste Mittel, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.“

Der Bürgermeister betonte, dass mit Beginn der kommenden Woche viele Menschen erheblichen Belastungen ausgesetzt sein werden. Die Einschnitte träfen vor allem Gastwirte, den Vereinssport sowie die Freizeit- und Kulturbranche. „Allen, die davon unmittelbar betroffen sind, gebührt Dank und Respekt der gesamten Stadtgesellschaft“, so Berger. Ihm sei bewusst, für die Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt Verständnis bei denen zu finden, für die sie praktisch einem Berufsausübungsverbot gleichkämen. Angesicht nicht mehr genau bestimmbarer Infektionsherde müssten jedoch überall dort Kontakte minimiert werden, wo sie nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig seien.

Die vom Bund angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe soll auch Betrieben in Ahlen nutzen. Laut Ankündigung der zuständigen Ressortminister sollen solche Betriebe unterstützt werden, die aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär schließen müssen. Antragsberechtigt seien Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. „Sobald konkrete Regelungen bekannt sind, wird hierzu auch unsere Wirtschaftsförderungsgesellschaft Unternehmen beraten, damit betriebliche Notlagen verhindert werden“, stellt Berger in Aussicht.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung ab dem 2. November 2020

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