Pflicht ab Montag: Medizinische Masken in städtischen Gebäuden
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Das Geschehen biete ein heterogenes Bild. „Infektionen treten über das Stadtgebiet verteilt auf, und sie treffen alle Altersgruppen.“ Mit der seit November in Ahlen an belebten Örtlichkeiten geltenden Maskenpflicht und den ab nächster Woche erneut verschärften Regelungen der Coronaschutzverordnung seien die herrschenden Vorsichtsmaßnahmen bereits weitreichend. „Das kann uns angesichts der Zahlen aber nicht genügen“, gibt sich Berger entschlossen. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen) für Ahlen bei 280, die für den Kreis Warendorf erreichte 135,7.
Während noch untersucht und beraten wird, ob Ahlen bestimmte weitere Schutzvorkehrungen gegen das neuartige Virus ergreift, hat der SAE bereits entschieden: Ab Montag (25. Januar) gilt auch in den Dienstgebäuden der Stadt Ahlen für alle Besuchenden und Mitarbeitenden die Pflicht zum Tragen von medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung. Darunter fallen sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Berger erneuert in diesem Zusammenhang den Appell, Besuchstermine in der Stadtverwaltung auf absolut unverzichtbare Anlässe zu reduzieren. Sein Ratschlag: „Die meisten Anliegen können auch telefonisch erledigt werden.“
Trotz vieler Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit in das Homeoffice verlegt haben, bleibt die Stadtverwaltung voll arbeitsfähig. „Rund ein Drittel der mit Verwaltungstätigkeiten betrauten Mitarbeitenden macht davon Gebrauch“, sagt Berger. Er geht davon aus, dass in den nächsten Tagen die Zahl noch steigen wird. Seit Beginn des Infektionsgeschehens im Frühjahr unterstütze er Homeoffice und Telearbeit, „wo es nur geht.“ An alle Bürgerinnen und Bürger gewandt bittet der Bürgermeister um Ausdauer: „Wichtig bleibt, dass wir gemeinsam die Disziplin wahren und mit den Schutzmaßnahmen nicht nachlässig werden.“
Vereinbarung von Terminen
Für Terminvereinbarungen mit der Stadtverwaltung kann über die zentrale Telefonnummer 02382 59-0 angerufen werden, sofern die Durchwahlen der Sachbearbeitenden nicht bekannt sind. Von dort erfolgt die Vermittlung in die jeweiligen Fachbereiche. Je nach Anliegen können die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf der Homepage der Stadt Ahlen im „Serviceportal“ aufgerufen werden. Der Bürgerservice (Personalausweise, Um- und Anmeldungen etc.) kann für die Vereinbarung von Terminen unter der Telefonnummer 02382 59-401 erreicht werden.
Corona-Hotline: 02382 59-444
Sprechzeiten des Corona-Bürger-Telefons der Stadt Ahlen: Mo., Di., Do., Fr. 8 - 16 Uhr, Mi. 8 - 12 Uhr, Sa., So. 11 - 14 Uhr.