Auch in privater Wohnung: Treffen nur mit einer Person

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Seit 1. Februar gilt in Ahlen eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Haushalte dürfen nur noch Besuch von einer Person erhalten. Der erwachsene Besucher darf in Ahlen nur von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden. Was im öffentlichen Bereich bereits gilt, wird damit also jetzt auch für den Privatbereich, für den landesweit eine entsprechende Empfehlung gilt, vom Kreis Warendorf verbindlich geregelt.

Der Kreis hat die Allgemeinverfügung mit der Regierungspräsidentin und dem Gesundheitsministerium abgesprochen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in Ahlen weiterhin hoch. Die 7-TageInzidenz liegt seit Wochen deutlich über 200. Eine vom Kreis einberufene Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Stadt angehören, hat das Infektionsgeschehen in Ahlen analysiert. Das wichtigste Ergebnis: Oft erfolgten Ansteckungen im privaten Bereich. „Betroffen von den Infektionen sind überdurchschnittlich häufig leider Bürgerinnen und Bürger aus anderen Kulturkreisen, in denen der Familienzusammenhalt eine besondere Rolle spielt“, berichtet Kreisdirektor Dr. Stefan Funke, der die Ahlener Arbeitsgruppe leitet. 

„Eine Reduzierung der privaten Kontakte ist also das A und O, wenn wir die Menschen schützen und Infektionsketten unterbrechen wollen“, so der Kreisdirektor. „Bei den Kontrollen der Kontaktbeschränkungen wird das zuständige städtische Ordnungsamt Unterstützung von der Polizei erhalten“, sagte Landrat und Polizeichef Dr. Gericke. 

Er bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die leider notwendigen Beschränkungen. „Es geht darum, die Alten und chronisch Kranken zu schützen und Kontakte möglichst zu vermeiden, die in vielen Bereichen geltende Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen.“ 

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