Bürgermeister Berger: „Jetzt richtiger Moment für Impfung“

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„Wer sich noch impfen lassen will, sollte das jetzt tun“, sagt Bürgermeister Dr. Alexander Berger und reagiert damit auf die auch in Ahlen wieder steigenden Corona-Fallzahlen.

Ihn mache optimistisch, dass nach Untersuchungen nur die wenigsten der noch nicht geimpften Menschen grundsätzliche Impfverweigerer seien. „Denjenigen, die das Impfen für sich nicht ausschließen und noch auf den richtigen Moment warten, will ich sagen: der Moment ist jetzt gekommen.“ 

Das Anschwellen der vierten Welle sei gerade auch vom Robert Koch-Institut bestätigt worden. Wer einen Beitrag leisten möchte, dass Spätsommer und Herbst ohne ausufernde Infektionsaufkommen verlaufen, sollte jetzt die niedrigschwelligen Impfangebote des Kreises Warendorf wahrnehmen. Schon in wenigen Wochen sei es zu spät, die Welle aufzuhalten, die jetzt noch gebrochen werden kann.

Am Freitag meldete das Kreisgesundheitsamt für Ahlen 52 aktuelle Infektionsfälle. Die örtliche Inzidenz ist auf 62,9 gestiegen. Weiter unterwegs ist das Impfmobil des Kreises Warendorf. Standort und Zeiten sind nachzulesen hier: www.kreis-warendorf.de/fileadmin/user_upload/Fahrplan_Impfmobil.pdf

Die Inzidenz im Kreis Warendorf steigt seit einigen Tagen stetig an. Seit dem 29. Juli liegt sie konstant über dem Wert von 10,0, so dass im Kreis ab Samstag (7. August) die Inzidenzstufe 1 gilt. Damit müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder neue Regelungen beachten.

Kontaktbeschränkungen: Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Generell ist wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem sind in der Öffentlichkeit nur noch Treffen von Personen aus maximal fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung erlaubt, wobei immunisierte Personen aus weiteren Hausständen nicht mitzählen. Mit negativem Schnelltest dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen, auch hierbei zählen immunisierte Personen nicht mit.

Maskenpflicht: In folgenden Fällen sind Masken auch wieder im Freien zu tragen: in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern; bei Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz sowie an Orten, an denen die zuständige Behörde dies angeordnet hat. Hierbei reichen jedoch Alltagsmasken aus.

Kontaktnachverfolgung: Eine einfache Kontaktnachverfolgung (schriftlich oder elektronisch) ist künftig wieder in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Bibliotheken, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen, beim Betrieb von Zoos und nicht frei zugänglichen botanischen Gärten und Parks, bei Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sicherzustellen. Können die Mindestabstände zwischen Sitzplätzen nicht eingehalten werden, hat die besondere Kontaktnachverfolgung (Kontaktdaten und zusätzlich ein Sitzplan mit jeder anwesenden Person) nun wieder zu erfolgen beim Schulunterricht, bei Kulturveranstaltungen und bei Veranstaltungen und Versammlungen.

Gastronomie: Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein, auch in Kantinen und Mensen. Das Personal, das Kundenkontakt hat, muss mindestens eine medizinische Maske tragen und mindestens zweimal die Woche einen Negativtestnachweis erbringen.

Veranstaltungen und Versammlungen: Partys und vergleichbare Feiern dürfen nur mit maximal 100 Personen im Freien und 50 Personen in Innenräumen sowie nur mit Negativtestnachweis und sichergestellter Rückverfolgbarkeit stattfinden. Bei privaten Veranstaltungen sind nur bis zu 250 Personen im Freien und 100 Personen im Innenbereich erlaubt, wenn sie einen negativen Schnelltest vorlegen können und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien entfällt die Negativtestpflicht. Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind in Innenräumen nur bis 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit zulässig. Im Freien sind auch mehr als 1.000 Personen ohne Negativtestnachweis, dafür aber mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt.

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