In der Klosterstraße: Wohnen oder Arbeiten im Denkmal
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Das zweigeschossige Gebäude stammt aus einer Zeit, in der die Stadt Ahlen schwunghaft gewachsen ist. Errichtet in den Jahren 1923/24 diente es Jahrzehnte als städtische Schreinerei und Gärtnerei. 1978 baute es die Stadt um zu einem Zentrum für Zugewanderte aus Griechenland. Im Erdgeschoss entstand ein Versammlungsraum mit Nebenräumen, im Obergeschoss Wohnraum. Das Haus ist teilunterkellert, hat Sanierungsbedarf und steht aktuell leer. Wie für alle Denkmale gilt: Es ist zu erhalten, eventuelle Nutzungsänderung sind genehmigungspflichtig. Ebenso müssen Kubatur sowie die vorhandenen Fassaden und das charakteristische Dach unangetastet bleiben, wozu auch Materialien und Farben zählen.
Einschränkungen gelten auch für Anbauten oder weitere bauliche Maßnahmen. So dürfen keine zusätzlichen Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Hingegen spricht nichts dagegen, die Innenräume zu verändern, soweit dies bauordnungsrechtlich zulässig ist. Grundstück und Gebäude liegen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Freiheit“. Das hier festgesetzte „besondere Wohngebiet‘ dient vorwiegend dem Wohnen, aber auch der Unterbringung von Gewerbe- und Beherbergungsbetrieben, Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Geschäfts- und Bürogebäuden. Auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind möglich.
Dorothea Sachs vom städtischen Fachbereich für Stadtentwicklung und Bauen weist darauf hin, dass geplante Nutzungen im Rahmen der Vergabe vorgeprüft werden. „Nur zulässige Nutzungen gehen in das weitere Bieterverfahren ein.“ Interessenten werden gebeten, folgende Unterlage einzureichen: Beschreibung des Nutzungskonzeptes für das Erd- und Obergeschoss, Gestaltungskonzept für den Außenbereich im Maßstab 1:500, Plan zur Unterbringung von Stellplätzen.
„Jedem Interessenten bieten wir an, vorab mit uns gemeinsam Gebäude und Grundstück anzusehen“, so Sachs. Besichtigungstermine vereinbart im Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Ahlen Jan Hintemann unter Tel. 02382 599846 (hintemannj@stadt.ahlen.de). Wer sich für die Grundstücksvergabe bewerben möchte, muss ein rechtsverbindliches Angebot einschließlich Nutzungskonzept für das Gebäude und die Außenanlage unterzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungstermin am 8. Oktober, 12 Uhr, einreichen oder zusenden an: Stadt Ahlen, Der Bürgermeister, Fachbereich 6/6.1, Frau Sachs -persönlich-, Südstraße 41, 59227 Ahlen.
Weitere Auskünfte enthält das Exposé
Informationen erteilt im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen Dorothea Sachs unter Tel. 02382 59572 (sachsd@stadt.ahlen.de).