Noch 123 Photovoltaikanlagen förderfähig

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Immobilieneigentümer aufgepasst: Im 1.000-Solardächer-Programm im Kreis Warendorf stehen noch Fördermittel für 123 Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Privatbesitz zur Verfügung. Deshalb wird vom 19. Juni bis 2. Juli 2023 ein zweites Bewerbungsfenster geöffnet. Der Antrag ist nur über die digitale Antragsmaske möglich.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und die Förderrichtlinie zum kommunalen Förderprogramm „1000 PV-Anlagen im Kreis Warendorf“ finden Sie unter www.sonnendach.waf.de. 

Dort ist ab dem 19. Juni auch der Antragsassistent eingestellt. 

Fragen rund um das Förderprogramm werden vom Kreis auch per E-Mail pv@kreis-warendorf.de oder telefonisch unter 0 25 81 536 677 beantwortet. 

„Der Kreis und alle Kommunen ziehen an einem Strang und möchten mit diesem Programm den Ausbau der Solarstrom-Erzeugung fördern. Denn Klimaschutz beginnt nicht nur vor der eigenen Tür, sondern auch auf dem eigenen Dach“, sind sich Landrat Dr. Olaf Gericke und Dr. Alexander Berger, Sprecher der Kreisbürgermeister, einig.
 
Gefördert werden neu zu errichtende PV-Anlagen ab einer Mindestgröße von vier Kilowatt-Peak mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro.

Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“ - schnell sein lohnt sich also. Für den Förderantrag ist das Angebot eines Fachbetriebes notwendig. Der endgültige Auftrag kann im Nachhinein allerdings auch an ein anderes Fachunternehmen vergeben werden. Er darf jedoch erst vergeben werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
 
Außerdem ist ein Eigentumsnachweis notwendig, denn nur die Eigentümer des jeweiligen Gebäudes dürfen laut Förderrichtlinie auch Antragsteller und Fördermittelempfänger sein. Das ist auch bei der Schlussrechnung zu beachten.

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