Ab Montag: Kindertagesbetreuung nur nutzen, wenn es absolut notwendig ist

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Das Ministerium für Kinder und Familien NRW hat am Freitag Informationen für Eltern veröffentlicht, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 gelten demnach unter anderem folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

- Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen. 

- Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. 

- Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden. 

- Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Das Ministerium bittet alle Eltern: „Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“ 

Mehr Infos auf der Homepage des Ministeriums

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