Aktualisierte Coronaschutzverordnung ab dem 11. Mai: Welche Regeln gelten für die Gastronomie?
(Kommentare: 0)

Danach dürfen nunmehr neben Restaurants und Gaststätten auch Kneipen, Imbisse, (Eis-)Cafés, öffentlich zugängliche Mensen und Kantinen sowie andere Einrichtungen der Speisegastronomie ab Montag, 11. Mai, öffnen sofern die festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachtet werden und im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen. Hygieneregeln, wie z.B. 1,5 Meter Tischabstand sind einzuhalten. Personen aus zwei Haushalten (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.) dürfen gemeinsam an einen Tisch sitzen. Der Gastronomiebetreiber muss die Platzanweisung und eine namentliche Registrierung seiner Gäste sicherstellen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.
Zur aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung (Gastronomie siehe § 14 der Verordnung)