Allgemeine gesetzliche Impfpflicht in der Pandemie alternativlos – auch für Kinder- und Jugendliche
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„Mit diesem zwar sehr späten, aber letztlich alternativlosem Votum verschafft der Ethikrat den politischen Entscheidungsträgern eine umfassende Argumentationsgrundlage für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in der gegenwärtigen, bedrohlichen Pandemiesituation“, so PD Dr. Krüger. Unter Abwägung der Faktenlage, verfassungsrechtlicher, ethischer und praktischer Gesichtspunkte empfiehlt der Ethikrat darin mehrheitlich eine gesetzliche Impfpflicht ab 18 Jahren mit nur wenigen, medizinisch begründeten Ausnahmen.
Ähnliche Überlegungen hatte PD Dr. Krüger bereits zuvor verfasst, diese auf der Homepage des St. Franziskus-Hospitals veröffentlicht und dem Deutschen Ethikrat am 19. Dezember zugesandt. Inwieweit seine Überlegungen in die aktuelle Ad-Hoc-Empfehlung eingeflossen sind, vermag er nicht zu beurteilen. Auffällig ist jedoch, dass sich seine Argumente mehrheitlich im vorliegenden Votum wiederfinden.
Allerdings fordert PD Dr. Krüger in seinem Beitrag eine weitergehende Impfpflicht auch für Kinder und Jugendliche: „Ich bin der Überzeugung, dass die verfügbaren Impfstoffe auch im Kindes- und Jugendalter wirksam, schutzvermittelnd und daher anzuwenden sind. Bei einem minimalen Risiko durch die Impfung verhindern wir neben Komplikationen wie Long-/Post-COVID und PIMS/MIS-C die enormen psychosozialen Folgeschäden in dieser Altersgruppe.“ Dies gilt umso mehr, als mit der neuen Omikron-Variante mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich alle Nichtimmunen in den nächsten Wochen und Monaten anstecken werden. Die allgemeine Impfpflicht ist zudem gerecht, da sie alle Bürger von Geburt bis in das hohe Alter einschließt und nur aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht erfolgen darf.
PD Dr. Krüger bedauert in dem Zusammenhang jedoch, dass Politik, Gesellschaft und das Rechtswesen immer noch davon ausgehen, dass es sich bei der Impfpflicht um die letztmögliche Maßnahme handelt, um der Pandemie und deren Folgen Herr zu werden. Vielmehr wäre es erforderlich gewesen, unter Berücksichtigung einer sachlichen Herangehensweise, die Impfpflicht so früh wie möglich (Ende 2020, Anfang 2021) einzuführen, um eben gerade all die anderen, mit schweren Folgen für Persönlichkeitsrechte, Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur verbundenen Effekte zu vermeiden bzw. zumindest abzumildern.
In dem Zusammenhang verweist PD Dr. Krüger auf einen bisher wenig beachteten Grundsatz: „Aus ethischer Perspektive ist im Übrigen staatliches Handeln (Impfpflicht ja) und Unterlassen (Impfpflicht nein) genauso rechtfertigungspflichtig wie gesellschaftliches und individuelles Handeln und Unterlassen!“