Allgemeinverfügung für Ahlen: Maskenpflicht entfällt

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Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auf bestimmten Plätzen, Wegen und Straßen in Ahlen wird nicht über den 25. Mai hinaus verlängert. „Nicht nur die Entwicklung im Kreis, sondern auch speziell hier bei uns in Ahlen, ist sehr erfreulich“, so Michael Göttfert von der Ordnungsabteilung,

Bei einer aktuellen Inzidenz am Dienstag von 74,3 in Ahlen sei demnach eine Verlängerung der Allgemeinverfügung der Stadt nicht mehr angezeigt. Das Tragen einer Alltagsmaske wurde aufgrund der pandemischen Lage in der Stadt seit Oktober vergangenen Jahres durch diese Verfügung zuletzt auf 23 Plätzen, Wegen und Straßen geregelt. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich dieser positive Trend weiter fortsetzt, trotzdem alle vorsichtig bleiben und so die Inzidenz weiter sinkt“, hofft Michael Göttfert. 

Er macht darauf aufmerksam, dass nach der Coronaschutzverordnung die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Geschäften, auf dem Wochenmarkt und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen auch weiterhin besteht.

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