Bauen im Ahlener Osten– Stadt vergibt zwei attraktive Baugrundstücke
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Es handelt sich dabei um das Flurstück 75 aus Flur 20 der Gemarkung Ahlen, aus dem die östliche Teilfläche von rd. 1.180 m2 einer Wohnbebauung zugeführt werden soll.
Die beiden Grundstücke liegen inmitten eines vollständig erschlossenen und bebauten Wohngebietes. Ein Bebauungsplan liegt für diese Fläche nicht vor. Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich demzufolge gemäß § 34 Baugesetzbuch an der Umgebungsbebauung. Die maximal zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen (Tiefe der Bebauung/ Grundfläche des Baukörpers) sowie die maximal möglichen Höhen der Gebäude richten sich nach der Bebauung der benachbarten Grundstücke. Demzufolge können die Einfamilienhäuser mit maximal zwei Geschossen errichtet werden.
Schmutzwasser-, Regenwasserkanalisation sowie Strom-, Wasser- und Gasniederdruckleitungen sind im Straßenraum vorhanden. Die Hausanschlüsse auf den privaten Grundstücken sind in Abstimmung mit den Ahlener Umweltbetrieben und den Stadtwerken Ahlen durch die künftigen Eigentümer herzustellen.
Der Verkaufspreis orientiert sich am Bodenrichtwert der Umgebung und beträgt 85 €/m². Die Erschließungsanlagen sind alle endgültig hergestellt und abgerechnet, sodass hierfür keine weiteren Kosten zu erwarten sind.
Die Vergabe richtet sich nach den Kriterien der Stadt Ahlen zur Vergabe von Baugebieten mit mindestens zwei Einfamilienhausgrundstücken. Demzufolge werden mindestens 50 Prozent der Grundstücke (im vorliegenden Fall ein Grundstück) an Familien mit Kindern vergeben, wobei die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (im Haushalt lebend mit Kindergeldnachweis sowie Schwangerschaften bei entsprechendem Nachweis) maßgebend ist. Die verbleibenden 50 Prozent der Grundstücke (im vorliegenden Fall ebenfalls ein Grundstück) werden an alle interessierten Bewerber vergeben. Eingeschlossen sind auch hier Familien mit Kindern. Damit erhält diese Zielgruppe die doppelte Chance zum Erwerb eines Grundstücks. Auf beiden Grundstücken wird für Familien mit Kindern ein Abschlag pro berücksichtigungsfähigem Kind (Nachweis siehe oben) von 10 €/qm auf den Grundstückspreis gewährt.
Weitere Auskünfte enthält das Exposé.
Angebote sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen bis spätestens 3. Juni. Weitere Auskünfte erteilt im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen Hartmut Merzmann unter Tel. 02382 59-314 (merzmannh@stadt.ahlen.de).