Bauen in Dolberg – Stadt vergibt zwei Grundstücke
(Kommentare: 0)

Das zur Straße Nienkamp ausgerichtete nördliche Grundstück umfasst aufgrund seines Zuschnittes eine Größe von 497 Quadratmeter, das zur Lambertistraße ausgerichtete südliche Grundstück 650 Quadratmeter.
Beide Grundstücke werden über die Straße Nienkamp erschlossen. Diese Fläche wurde viele Jahre lang als Spielplatz genutzt und soll nun in Folge des Ratsbeschlusses zur Spielraumplanung Wohnbaufläche werden. Die Spielgeräte wurden bereits abgebaut. Die Grundstücke liegen innerhalb eines bebauten Gebietes und sind damit erschlossen. Allerdings liegen die erforderlichen Leitungen für Wasser, Schmutzwasserkanalisation sowie Gasniederdruckleitungen nicht in dem 30 m langen Erschließungsstich, der von Norden zu dem ehemaligen Spielplatz führt. Diese sind von den beiden künftigen Eigentümern mit den Hausanschlüssen auf den privaten Grundstücken in Abstimmung mit den Ahlener Umweltbetrieben und den Stadtwerken herzustellen. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt in den Seitengraben der Lambertistraße.
Der Verkaufspreis orientiert sich am Bodenrichtwert der Umgebung und beträgt 95 Euro/m². Die Erschließungsanlagen sind alle endgültig hergestellt und abgerechnet, so dass hierfür keine weiteren Abrechnungen und Kosten zu erwarten sind. Aufgrund der erstmaligen Bebauung fallen für die Grundstücke Kanalanschlusskosten auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) bzw. der Kanalanschluss-Beitragssatzung der Stadt Ahlen an. Diese sind im angegebenen Bodenrichtwert von 95 Euro/qm enthalten.
Hinzuzurechnen sind 1.514,70 Euro für die Ausgleichspflanzung des Spielplatzes, die im Ökopool der Stadt Ahlen nachgewiesen wird, so dass sich der Grundstückspreis pro Quadratmeter um 1,32 Euro erhöht. Demzufolge beträgt der Grundstückspreis 96,32 Euro/m². Hinzu kommen die mit der Grundstücksteilung verbundenen Vermessungskosten, die anteilsmäßig von den beiden künftigen Eigentümern zu übernehmen sind.
Die Vergabe richtet sich nach den Kriterien der Stadt Ahlen zur Vergabe von Baugebieten mit mindestens zwei Einfamilienhausgrundstücken. Demzufolge werden mindestens 50 Prozent der Grundstücke (im vorliegenden Fall ein Grundstück) an Familien mit Kindern vergeben, wobei die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (im Haushalt lebend mit Kindergeldnachweis sowie Schwangerschaften bei entsprechendem Nachweis) maßgebend ist. Die verbleibenden 50 Prozent der Grundstücke (im vorliegenden Fall ebenfalls ein Grundstück) werden an alle interessierten Bewerber vergeben. Eingeschlossen sind auch hier Familien mit Kindern.
Damit erhält diese Zielgruppe die doppelte Chance zum Erwerb eines Grundstücks. Auf beiden Grundstücken wird für Familien mit Kindern ein Abschlag pro berücksichtigungsfähigem Kind (Nachweis siehe oben) von 10 Euro/m² auf den Grundstückspreis gewährt. Weitere Auskünfte sind hier im Exposee nachzulesen.
Angebote sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen bis spätestens 8. Oktober 2018. Weitere Auskünfte erteilen im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen Frank Ilchmann und Hartmut Merzmann unter Tel: 02382 59313 bzw. 59314 (ilchmannf@stadt.ahlen.de, merzmannh@stadt.ahlen.de).