Beiträge zu Kita und OGS: Auch im Mai kein Einzug

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Die Stadt Ahlen verzichtet auch im Mai auf Elternbeiträge zu den Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen. „Eltern müssen nur für die Zeiten bezahlen, in denen auch eine Betreuung in Anspruch genommen wird“, sagt André Deppe vom Jugendamt der Stadt Ahlen.

Aufgrund der Corona-Krise sind die Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen seit dem 16. März für den Regelbetrieb geschlossen. Es wird lediglich eine Notfallbetreuung für Kinder der Eltern angeboten, die in zentralen Funktionsbereichen das öffentliche Leben sicherstellen. Das Jugendamt der Stadt Ahlen verzichtet daher seit April auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und OGS. Sollte sich die derzeitige Situation nicht verändern, gilt diese Regelung auch für die Folgemonate, in denen keine reguläre Betreuung stattfinden kann.

• In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden seit April keine Beiträge mehr eingezogen. Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag an das Jugendamt überweisen, sollten diese sofort stoppen oder aussetzen. Eltern, die per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag bereits Beiträge gezahlt haben, erhalten diese zurück.
• Die Beiträge für den Zeitraum vom 16. bis 31. März werden zu einem späteren Zeitpunkt erstattet.

Die Stadt Ahlen bittet um Verständnis, dass schon gezahlte Beiträge mit etwas Zeitverzug erstattet werden. Anwendung findet die Beitragsregelung auch auf die Bezahlung von Mittagessen im Bereich der weiterführenden Schulen.

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