Berger zu „Pro Neubau“-Plakaten: Kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht
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„Dass Beschäftigte der Stadtverwaltung Plakate mit einem Pro-Neubau-Slogan in den Fenstern des Rathauses zeigen, verstößt nach meiner Auffassung nicht gegen das Neutralitätsgebot“, äußert Berger in seinem Schreiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschafften sich im Vorfeld des Bürgerentscheides öffentlich Gehör, um eine ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Entscheidung herbeizuführen. „Ich beabsichtige nicht, diese Meinungsäußerungen zu unterbinden“, teilt der Bürgermeister dem Landrat mit und bittet ihn, die Kommunalaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen.
Es sei nicht nachzuvollziehen, „worin der Antragsteller konkret Anhaltspunkte dafür erkennt, dass durch die Plakatierung die unparteiische und gemeindewohlorientierte Amtsführung gefährdet ist“, fährt Berger fort. Gleichwohl werde er dafür Sorge tragen, dass während der Öffnungszeiten des Briefabstimmungsbüros die Wege zum Abstimmungsraum frei von Willensbekundungen seiner Mitarbeitenden seien. „Ebenso werden sich am Abstimmungstag keine Plakate, die den Bürgerentscheid betreffen, im und am Rathaus sowie in seinem engeren Umfeld befinden.“ Das gelte auch für die unmittelbare Umgebung der Abstimmungslokale.