Besuch der Stadtbücherei nur nach Schnell- oder Selbsttest

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Ab dem 15. April können Besucherinnen und Besucher die Stadtbücherei betreten, wenn sie das tagesaktuell bestätigte Ergebnis eines negativ ausgefallenen Schnell- oder Selbsttests vorlegen. „Damit gilt für die Bücherei dieselbe Regelung wie für den spezialisierten Einzelhandel außerhalb von Lebensmitteln“, so Kulturfachbereichsleiter Christoph Wessels.

Die Regelung gelte zunächst bis zum Wochenende und sei eine Folge der „NRW-Corona-Notbremse“ in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100.

Verpflichtet sind alle Besucherinnen und Besucher zudem, sich bei Betreten des Hauses mit Name und Anschrift zu registrieren. Die festgelegte Höchstzahl Besuchender wird anhand von Einkaufskörben nachgehalten, die am Eingang für den Bummel über die Flure zur Verfügung stehen. Ein Einbahnstraßensystem wird im Eingangs- und Ausleihebereich dafür sorgen, dass sich die Wege der Gäste nicht unnötig kreuzen. Im gesamten Gebäude muss eine medizinische Maske getragen werden.

Der Schnelltest kann in einem der öffentlichen Testzentren durchgeführt werden.

Öffnungszeiten der Stadtbücherei:

Mo, Di, Do, Fr: 10:00 – 12:30 Uhr, 14:30 – 18:00 Uhr 

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