Corona-Schutzimpfung: Härtefallregelung für schwere Krankheitsfälle
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Voraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis, das nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind chronisch kranke Personen, die zur zweiten Priorisierungsstufe gehören, aber bei denen keine extreme Dringlichkeit zur Impfung besteht. Sie werden voraussichtlich ein Impfangebot gegen Ende März erhalten und müssen keinen Antrag auf eine Härtefallprüfung stellen.
Der Antrag kann per Email an Prioanfragen@kreis-warendorf.de gestellt werden. Wichtig ist, dass aus der Email auch der vollständige Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten hervorgehen. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der hohen Zahl an Anfragen nicht sofort eine Entscheidung erfolgen kann.
Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass im Rahmen der Öffnung der Priorität 2 noch keine Menschen über 70 Jahre, Lehrer oder Erzieher geimpft werden können.