Der Trick mit der "gesetzlich garantierten Rendite"
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Energiewende – das bedeutet auch sichere Traumrenditen für Anleger verbunden mit einem wertvollen Beitrag für den Klimaschutz. Das jedenfalls verspricht so mancher Finanzvermittler. Die Branche bietet etwa Beteiligungen an Wasserkraft-, Wind-, Solar- und Biogasanlagen an – unter anderem in Form von Genussrechten, Anleihen, Kommanditbeteiligungen oder Genossenschaftsanteilen. Mit dem eingesammelten Geld wird beispielsweise ein Windpark gebaut und betrieben.
Doch um den Anlegern die Investition schmackhaft zu machen, verschleiern unseriöse Anbieter nicht nur das Totalverlustrisiko, sondern setzen noch einen obendrauf: Sie werben damit, dass die Rendite der Sparer gesetzlich oder gar staatlich garantiert sei.
Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich erhält beispielsweise der Betreiber eines Solarparks nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zu 20 Jahre lang einen festen Preis für den eingespeisten Strom: die so genannte Einspeisevergütung. Doch die erhält nur diejenige Anlage, die auch Strom produziert und ins Netz einspeist. Scheitert das Projekt schon während der Bau- und Planungsphase, gibt es keine Einspeisevergütung. Vielmehr verlieren Anleger oft ihr gesamtes investiertes Kapital.
Zudem bestehen zahlreiche andere Risiken – etwa Schäden an der Anlage, weniger Sonnentage oder Windstärken als erwartet, Fehlentscheidungen der Geschäftsführung –, die den Erfolg des Vorhabens beeinträchtigen können.
Auch wird die Einspeisevergütung an den Anlagenbetreiber und nicht direkt an die Anleger gezahlt. Erst wenn nach Abzug diverser Kosten – etwa für Versicherungen, Wartung und Geschäftsführung – noch Geld übrig bleibt, erhalten Anleger eine Ausschüttung.
Aus diesen Gründen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits einige Finanzvermittler abgemahnt, die irreführend mit staatlich garantierten Renditen geworben hatten. Vermutlich, so die Verbraucherzentrale, wird die EEG-Vergütung wesentlich häufiger im persönlichen Gespräch als Verkaufsargument missbraucht. Und das ist kaum beweisbar