Deutlich strengere Corona-Regeln für Ahlen sollen Anstieg der Infektionszahlen in der Stadt bremsen

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Angesichts der weiter stark steigenden Zahl von Neuinfektionen in Ahlen werden die Corona-Regeln für das Stadtgebiet deutlich verschärft. Eine eng mit dem Krisenstab des Kreises Warendorf und dem Gesundheitsamt abgestimmte Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung geht über die Coronaschutzverordnung des Landes und über die für den ganzen Kreis bereits bestehenden Einschränkungen deutlich hinaus.

Die Verfügung gilt ab Freitag (16. Oktober) und zunächst bis zum 29. Oktober. Mit zuletzt 16 Neuinfizierten an einem Tag und insgesamt 88 Infizierten ist Ahlen aktuell der eindeutige Schwerpunkt. Fast 60 Prozent aller akut infizierten Menschen im Kreis wohnen in der Stadt. „Dagegen gibt es in den meisten anderen Orten im Kreisgebiet vergleichsweise wenige oder sogar gar keine Neuinfektionen. Wir müssen also dort, wo es besonders erforderlich ist, die Bevölkerung, insbesondere die Alten und Schwachen, schützen. Das geht am besten, wenn Kontakte reduziert und insbesondere aufs Feiern möglichst ganz verzichtet wird“, erklärte Landrat Dr. Olaf Gericke.

Die neuen strengeren Regeln für Ahlen im Überblick:

  • Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („Maske“), wo Menschen dichter und länger zusammenkommen. Das gilt sowohl draußen als auch in Gebäuden einschließlich Schulen. Ausnahmen sind lediglich private Wohnungen, Kindergärten und Grundschulkinder, wenn sie ihren Platz im Klassenraum eingenommen haben.
  • In der Öffentlichkeit (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) dürfen sich nur noch höchstens fünf Personen, die nicht in einem Haushalt zusammenleben, oder Angehörige aus zwei Haushalten treffen.
  • In privaten Räumen dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten treffen.
  • An Feiern in öffentlichen Räumen wie Gaststätten dürfen maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen.
  • Bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino etc.) sind nur noch höchstens 100 Besucherinnen und Besucher zugelassen.
  • Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen. Zudem gilt ab 23 Uhr ein generelles Verkaufsverbot für alkoholische Getränke.

„Wir hoffen, dass die strengeren Maßnahmen und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass die hohe Zahl an Neuinfektionen in unserer Stadt zurückgeht“, sagte Bürgermeister Dr. Alexander Berger. Zusammen mit dem Kreisgesundheitsamt bittet er die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, die vorübergehenden Einschränkungen zu beachten. „Jeder kann und muss durch sein Verhalten dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter bei uns ausbreitet“, waren sich Landrat und Bürgermeister einig.

Die Verfügung steht hier zur Verfügung.

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