Die Stadtwerke Ahlen GmbH informiert:
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Die kalte Jahreszeit steht an und zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden geben wir Ihnen hilfreiche, vorbeugende Maßnahmen an die Hand, um das Zufrieren von Leitungen und Zählern zu vermeiden.
Bitte treffen Sie folgende Vorkehrungen, um Frostschäden zu vermeiden:
- luftdurchlässiges Mauerwerk bitte abdichten
- Boiler am Dachboden gegen Kälte schützen
- im Winter nicht benötigte Leitungen in Gartenanlagen außer Betrieb setzen und entleeren und das Entleerungsventil ständig geöffnet halten
- bei Wasserzählerschächten im Freien - z. B. Holzzwischenböden einlegen und den Hohlraum mit Dämmmaterialien ausstopfen
- Wasserzähler und Zuleitungsrohre dürfen nur in frostsicheren Räumen installiert werden
- bei Wasserzählern in Gebäuden müssen Fenster und Türen oder sonstige Öffnungen geschlossen werden, um die Zähler vor eindringender Kälte zu schützen
- Wasserzähler öfter kontrollieren
Was ist zu tun, wenn ein Frostschaden auftritt?
- eingefrorene Waschbecken oder Klosetts dürfen nur mit lauwarmen Wasser aufgetaut werden
- bei eingefrorenen Leitungen bitte nur einen Fachmann für das Auftauen beauftragen
Wie sieht die Haftung bei Schäden aus?
- für Frostschäden, die infolge Nichtbeachtens der notwendigen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Grundstückseigentümer und/oder der Vertragspartner. Bitte beachten Sie, dass Frostschäden nicht als Einwirkung durch höhere Gewalt gelten
- liegt ein Schaden an den Verbrauchsleitungen vor oder es läuft ungenutztes Wasser ab, so haftet der Grundstückseigentümer und/oder der Vertragspartner dafür