Distanzunterricht während der „Corona-Notbremse“

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Für Ahlen und den Kreis Warendorf gilt ab Montag, 26. April, an den Schulen Distanzunterricht. Das Land NRW setzt im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen um. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag:

• Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage im Distanzunterricht statt; Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen.
• Eine Notbetreuung in den Klassen 1 bis 6 ist eingerichtet.

Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

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