Eine zweite Gesamtschule für Ahlen
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Sie wäre neben der Fritz-Winter-Gesamtschule die zweite Gesamtschule in Ahlen und würde mit der Jahrgangsstufe 5 beginnen. Voraussetzung für die Umwandlung ist es, im Anmeldeverfahren die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu erreichen.
Bis zu einem förmlichen Namensgebungsverfahren soll die neue Schule unter der Bezeichnung „Städtische Gesamtschule Ahlen“ geführt werden, heißt es in dem Beschlussvorschlag. Die Städtische Sekundarschule wird beginnend mit dem 1. August 2019 durch den Verzicht auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Eingangsklasse aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 10 werden planmäßig bis zum 31. Juli 2024 beschult und können damit die notwendigen Schulabschlüsse der Sekundarschule erreichen.
Voraussetzung für die Neueinrichtung einer Schule ist der Elternwille. Sie ist nur dort zulässig, wo erwartet werden kann, dass das Elternwahlverhalten die Errichtung einer Schule in der gesetzlichen Regelform dauerhaft gewährleistet. Der noch immer dreistellige Anmeldeüberhang an der Fritz-Winter-Gesamtschule lässt nach Ansicht der Stadt deutlich den Elternwillen erkennen. „Ferner haben die Schülerinnen und Schüler der Städt. Sekundarschule im Rahmen einer Unterschriftenaktion öffentlichkeitswirksam den deutlichen Wunsch nach einer weiteren Gesamtschule in Ahlen formuliert“, betont die Beschlussvorlage. Auf eine formelle Elternbefragung könne daher auch nach geltenden rechtlichen Vorschriften und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster in diesem Falle verzichtet werden, heißt es weiter.
Zu Anfang sei der Raumbedarf für eine sechszügige Gesamtschule laut Stadt Ahlen „adäquat auf dem Gelände der Städtischen Sekundarschule“ vorhanden. Dieser Standort sei von seiner ursprünglichen Dimensionierung auch auf eine Sechszügigkeit ausgerichtet. Schulraum für die „angemessene quantitative und qualitative Unterbringung einer gymnasialen Oberstufe“ müsse allerdings noch geschaffen werden. Hierbei handele es sich um eine Aufgabenstellung für den Schulträger, die entsprechenden Ressourcen bis 2025 zu schaffen.
Die Beratungsunterlagen zur Einführung der zweiten Gesamtschule können hier eingesehen werden.