Energiepreiskrise: Stimmt der Abschlag für Strom oder Gas?

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Die Energiepreiskrise sorgt für steigende Strom- und Gaskosten. In den kommenden Monaten werden Haushalte mit deutlich höheren Energiekosten rechnen müssen. Besonders bei Gas können sich die Preise vervielfachen. Sobald Energieversorger schriftlich über Abschlagserhöhungen informieren, fragen sich Verbraucher:innen häufig, ob die neuen Werte korrekt sind. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich dies unkompliziert prüfen.

Dabei sind drei Dinge zu beachten, erklärt Daniela Kreickmann, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale im Kreis Warendorf.

Aktuelle Preise ermitteln
Hat der Energieversorger bereits schriftlich über die Erhöhung der Energiekosten informiert, sollte dazu der sogenannte Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) zu finden sein. Dieser schließt Steuern und weitere Kosten ein und ist somit maßgeblich für die Höhe der Abrechnung. Ist diese Angabe nicht vorhanden, ist es ratsam, sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis zu erkundigen.

Neue Energiekosten berechnen
Liegt der aktuelle Brutto-Preis je Kilowattstunde vor, benötigen Verbraucher:innen noch den Jahresverbrauch. Dieser findet sich z.B. in der Jahresabrechnung des Vorjahres. Dazu kommt in vielen Tarifen noch ein Grundpreis und bei einigen wenigen Haushalten ein sogenanntes Messeentgelt. Beide Angaben finden sich ebenfalls in der letzten Jahresrechnung. Liegen alle Daten vor, lassen sich die jährlichen Energiekosten und die korrekte Abschlagszahlung mit dem Energiepreis-Rechner ermitteln.

Abschlagszahlungen prüfen
Kündigt der Energieversorger höhere Abschlagszahlungen an, sollten Verbraucher:innen diese prüfen. Einige Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen aber gleichzeitig nicht die Abschläge an. Dies kann bei der nächsten Jahresabrechnung zu hohen Nachzahlungen führen. Andere Anbieter verlangen überhöhte Abschläge, die trotz höherer Preise nicht notwendig sind. Verbraucher:innen zahlen dann monatlich zu viel Geld. Stellen betroffene Haushalte mit Hilfe des Energiepreis-Rechners fest, dass die neue Abschlagshöhe nicht korrekt ist, sollten sie sich an ihren Energieversorger wenden und eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen. 

Der Energiepreis-Rechner und weitere Informationen finden sich hier.

Weitere Informationen:
Verbraucherzentrale NRW in Ahlen
Tel.02382/96 131 05
ahlen@verbraucherzentrale.nrw 
Verbraucherzentrale NRW e.V. 
Beratungsstelle Ahlen 
Westenmauer 10 
59227 Ahlen 
Tel.:  02382 - 96 131 01 
Fax: 02382 - 96 131-08 
Öffnungszeiten:  
Montag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr 
Dienstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr 
Donnerstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr 
Freitag 9 bis 13 Uhr 

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