Enge Zusammenarbeit: Schulsozialarbeit und Jugendamt schützen das Kindeswohl

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330 Kinder, die im Jahr 2021 in Ahlen von Kindeswohlgefährdung betroffen waren, markieren einen neuen Höchststand. Das städtische Jugendamt reagiert auf die Situation und will mehr Fachlichkeit und Handlungssicherheit bei allen Beteiligten im Kinderschutz. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aller Ahlener Schulen kamen jetzt aus diesem Grund mit den pädagogischen Fachkräften des städtischen Jugendamtes zu einer gemeinsamen Fachtagung zusammen.

„Unser Ziel ist es, im Kinderschutz Abläufe, Zuständigkeiten und Kommunikation zwischen Jugendamt und Schulen zu verbessern“, sagt Marina Bänke, Gruppenleiterin des Beratungsdienstes für Kinder, Jugendliche und Familien im Jugendamt Ahlen. Sie begrüßte rund 30 Teilnehmende im Ahlener Rathaus.

„Kinderschutz ist die zentrale Aufgabe der Fachkräfte im Jugendamt, das sein Wächteramt wahrnehmen muss, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden“, so Bänke. Kinderschutz sei aber ebenso Aufgabe der Schule. Dabei stehe die Schulsozialarbeit mit ihrer Fachlichkeit in einer besonderen Verantwortung. Deren Beschäftigte arbeiteten täglich mit Kindern, Jugendlichen und Familien, wobei sie die Schnittstelle seien zwischen Jugendhilfe und Schule. „Deshalb ist das Zusammenwirken der beiden Professionen entscheidend. Kinderschutz gelingt zuverlässiger, wenn das Jugendamt und die Schulsozialarbeit Hand in Hand funktionieren.“

Das überarbeitete Handbuch „Kinderschutz im Kreis Warendorf“ (der „Grüne Ordner“) gab einen weiteren Anlass für die Zusammenkunft der Fachkräfte. Es leitet an, wie Einrichtungen und Dienste aus Jugendhilfe, Schule und anderen Arbeitsfeldern mit Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdung umzugehen haben. Olga Weckerle, Teamleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Ahlener Jugendamt (ASD), erläuterte zu Beginn der Fachtagung gesetzliche Grundlagen sowie Inhalte der Arbeitshilfe mit allen relevanten Abläufen und Instrumenten für die Dokumentation. So findet Verwendung ein Bogen, in dem nach einheitlichem Muster Gefährdungseinschätzungen getroffen und an das Jugendamt gemeldet werden. 

Hinweise und Beobachtungen können sich jederzeit ergeben. „Sie können diffus und unvollständig sein. Umso wichtiger ist das sichere Wissen um die Handlungsschritte“, so Weckerle. Neben dem allgemeinen Verfahren, das kreisweit gelte, sei es wichtig, dass Einrichtungen und Schulen ihr eigenes, konkretes Konzept besitzen. Was in jedem Fall zu vermeiden ist: „Niemand darf in solch einer Situation alleine stehen oder aus Unsicherheit untätig bleiben.“ Die Mitarbeitenden aus Jugendamt und Schulsozialarbeit übten an Fallbeispielen den Umgang mit der Arbeitshilfe. Abschließend stellten Sandra Flaute und Mareike Wiedemann vom Kinderschutzbund das fallbezogene Beratungsangebot bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte vor.  

Marina Bänke fasste im Anschluss an die Veranstaltung zusammen: „Abläufe und Notwendigkeiten müssen allen Beteiligten im Kinderschutz bekannt sein. Das ist uns gelungen.“ Das Zusammentreffen sei zudem wichtig gewesen, damit beide Seiten miteinander ins Gespräch kommen. Nur durch den Austausch gelinge es, die Perspektive eines anderen einzunehmen. Die Fachtagung sei ein „erster Aufschlag“ gewesen. Schulsozialarbeit und der ASD werden sich künftig jährlich in diesem Rahmen zusammensetzen.

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