Erweiterung des Natur- und Gewerbeparks Olfetal
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Die Stadt unterrichtet über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Das Areal stellt ein bedeutendes Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung Ahlens dar. Um die Erschließung des Gebietes und den anschließenden Erwerb von Grundstücken zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben vorzubereiten, muss ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts durchgeführt werden. Hierzu findet die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44.2 zur Erweiterung des Natur- und Gewerbeparks Olfetal im Parallelverfahren statt.
Zur weiteren Information hängt die Plankonzeption vom 25. November bis einschließlich 9. Dezember beim Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen im Technischen Rathaus (2. Obergeschoss), Südstraße 41, öffentlich aus. Einzusehen ist sie während dieser Zeit auch auf den Internetseiten der Stadt Ahlen.