Geänderte Besuchsregelung im St. Franziskus-Hospital

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Wegen der derzeit steigenden Inzidenzwerte im Kreis Warendorf und besonders in Ahlen passt das St. Franziskus-Hospital seine Besuchsregelung an. Patientenbesuche sind ab Freitag, 13. August, für alle nicht vollständig Coronageimpften und Coronagenesenen nur mit einem Schnelltest möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Für Besucherinnen und Besucher, die bereits 14 Tage oder länger vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, ändert sich nichts. Sie benötigen weiterhin keinen Schnelltest, sondern werden gebeten, ihren Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfstelle mitzubringen. Alle anderen, die zu Besuch kommen, müssen einen negativen, zertifizierten Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Ein Schnelltest kann in den Testzentren vor Ort durgeführt werden. Nur in dringenden Ausnahmenfällen testet das Ahlener Krankenhaus selbst, da die Anzahl der Schnelltests begrenzt ist. 

„Wir reagieren damit auf die Reiserückkehrer und die ansteigende Zahl der Corona-Neuinfektionen in Ahlen und bitten um das Verständnis in der Bevölkerung. Es gilt weiterhin, dass Patienten*Innen ab dem Tag nach der stationären Aufnahme täglich einen Besucher*In empfangen dürfen. Dabei darf es auch jeden Tag ein unterschiedlicher Besucher*In sein. Der Aufenthalt ist zwischen 14 und 18 Uhr für eine Stunde möglich“, so Pflegedirektor Werner Messink. 

„Wir möchten weiterhin darum bitten, die Krankenhausbesuche zu beschränken und Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören das Tragen einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, die Händedesinfektion und die Einhaltung der Abstandsregeln“, erklärt Geschäftsführerin Anja Rapos, da es um den Schutz von Patienten*Innen und Mitarbeitern*Innen geht. In besonderen Einzelfällen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten*Innen Ausnahmeregelungen möglich. 

Die aktuellen Besuchsregeln sind auf der Homepage des St. Franziskus-Hospitals Ahlen einsehbar.

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