Geschäfte bleiben trotz Notbremse geöffnet
(Kommentare: 0)

Einkäufe in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten bleiben mit Termin und – das ist neu – tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest, möglich. Das gilt unter anderem auch für die Besuche in Museen, Bibliotheken oder Jugendsportgruppen.
Um das zu ermöglichen, hat der Kreis Warendorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dieser Allgemeinverfügung zugestimmt. Sie tritt am Donnerstag (15. April) in Kraft. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich Mittwoch (14. April) wie bisher mit einem Termin einkaufen gehen können. Ab Donnerstag brauchen die Bürgerinnen und Bürger zum Termin auch einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (Übersicht der Schnelltest-Möglichkeiten im Kreisgebiet).
„Ich bin froh, dass wir eine komplette Schließung des Einzelhandels in unseren Städten und Gemeinden abwenden konnten“, zeigte sich Landrat Dr. Gericke erleichtert. Grundsätzlich sieht die „Notbremse“ des Landes NRW die Schließung aller Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen (wie z. B. Supermärkte, Drogerien, etc.), vor. Wenn ein Kreis allerdings eine ausreichende Testkapazität nachweisen kann, sind Einkäufe auch in Geschäften, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. Diese Regelung gilt solange, bis die 7-Tages-Inzidenz im Kreis an sieben aufeinander folgenden Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 liegt.
Wortlaut der Verfügung