Gewerbliche Ruhe an Feiertagen

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Zusätzlich zu den aktuell gültigen Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten für die Osterfeiertage weitere Einschränkungen.

Am Karfreitag, 2. April, ist die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr verboten. Ferner müssen am Ostermontag, 5. April, Kioske, Bäckereien und Blumenläden komplett geschlossen bleiben. Darauf weist die das Ordnungsamt der Stadt Ahlen hin. 

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