Keine Brauchtumsfeuer an Ostern
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Das Abbrennen traditioneller Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen, ist in diesem Jahr untersagt. Osterfeuer zählen zu den Veranstaltungen und Brauchtumsfesten, die aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW nicht zulässig sind.
Erlaubt bleiben hingegen bis 31. März unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Nutzfeuer, die bei der Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen anzuzeigen sind.
Kontakt: Ordnungswesen der Stadt Ahlen, Wolfgang Mächling, Tel. 02382 59200 (ordnungswesen@stadt.ahlen.de).