Klassische Gewerbegebietsentwicklung am Bosenberg

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Nach Aufgabe der Planung zur Biogasanlage ist nun eine klassische gewerbliche Entwicklung am Bosenberg vorgesehen. Möglich wird diese Nutzung durch den seit Juni wirksamen Regionalplan Münsterland. Dieser stellt den Bereich des ehemaligen Zementwerkes am Bosenberg als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dar. Demzufolge beabsichtigt der Eigentümer und Investor seine seit Jahren leerstehenden Gebäude von guter Bausubstanz auf einer rd. 4,85 ha großen Teilfläche einer herkömmlichen gewerblichen Nutzung zuzuführen.



Nach Aufgabe der Planung zur Biogasanlage ist nun eine klassische gewerbliche Entwicklung am Bosenberg vorgesehen. Möglich wird diese Nutzung durch den seit Juni wirksamen Regionalplan Münsterland. Dieser stellt den Bereich des ehemaligen Zementwerkes am Bosenberg als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dar. Demzufolge beabsichtigt der Eigentümer und Investor seine seit Jahren leerstehenden Gebäude von guter Bausubstanz auf einer rd. 4,85 ha großen Teilfläche einer herkömmlichen gewerblichen Nutzung zuzuführen.
 
Durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll der Standort mit seinen Silos, Hallen und weiteren Betriebsgebäuden für eine adäquate Nachnutzung planungsrechtlich gesichert werden. Das vorliegende Nutzungskonzept beschränkt sich lediglich auf den Gebäudebestand. Eine Neubebauung ist nicht vorgesehen.
 
Die geplante Nutzung umfasst die Lagerung und den Umschlag von Baustoffen sowie den Landhandel mit landwirtschaftlichen Produkten. Die beiden vorhandenen Silos im Westen der Fläche eignen sich besonders gut für die Lagerung von Baustoffen wie der schadstofffreien Steinkohleflugasche, die in der Bauindustrie u. a. als Zusatzstoff in Zement und Beton eingesetzt wird. Darüber hinaus werden Getreide, Saatgut und Ölsaaten gelagert und umgeschlagen. Ein Teil der großen Halle soll der Lagerung von Maschinen dienen.
 
Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen liegt deutlich unter dem, welches mit der ursprünglich vorgesehenen Planung zur Biogasanlage verbunden war.
 
Selbstverständlich werden die betroffenen Bürger frühzeitig, zur Transparenz der Planung, in den Prozess einbezogen. Zunächst ist jedoch der Beschluss des Rates der Stadt Ahlen zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens einzuholen, um die erforderlichen Gutachten  zum Verkehrsaufkommen, zum Immissionsschutz sowie den Umweltbericht und die Artenschutzprüfung vergeben zu können. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgesehenen gewerblichen Nutzung aufzeigen. Diese Informationen werden benötigt, um die betroffenen Anwohner frühzeitig und ausreichend in einer Bürgerversammlung über das Vorhaben zu informieren. 

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