Kraftwerke für den Balkon: Stadt fördert Stecker-Solargeräte
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Die kleinen Photovoltaiksysteme, auch Stecker-Solargeräte genannt, können beispielsweise an die Balkonbrüstung oder Garagendach montiert werden. Der erzeugte Strom wird direkt über die Steckdose als Eigenverbrauch genutzt. So können auch Mieter oder Wohnungseigentümer, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, einen Teil ihres Strombedarfs durch selbst erzeugte Solarenergie decken.
Mit der aktualisierten Förderrichtlinie wurde das Antragsverfahren geändert: Der Antrag auf den Zuschuss kann nun erst nach dem Kauf, der Installation und Anmeldung der Stecker-Solaranlage eingereicht werden. Es gilt nur für Anlagen, die ab dem 1. April 2023 erworben worden sind. Zusammen mit dem Antragsformular müssen die Rechnung über den Erwerb der Anlage sowie die Nachweise über die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorliegen. Auch ein Wohnortnachweis, z.B. in Form der Kopie des Personalausweises, muss eingereicht werden. „Für die Förderung ist es irrelevant, wo die Anlage erworben wird, solange die allgemeinen technische Vorschriften für Stecker-Solargeräte erfüllt sind“, so städtische Klimamanagerin Anna Shalimava. Wichtig sei, dass die Nennleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet.
Förderanträge können ab 18. April vorzugsweise per Online-Formular über die Website der Stadt Ahlen gestellt werden: www.ahlen-klimaschutz.de. Aber auch per Post nimmt die Stadt Anträge entgegen. Antragsformulare und aktualisierte Förderrichtlinien gibt es im Rathauspavillon und im Technischen Rathaus (Südstr. 41). Interessierte finden neben der aktualisierten Förderrichtlinie auch Tipps und Anbieter auf der Website der Stadt Ahlen (Förderung von Stecker-Solar-Geräten: Stadt Ahlen).
Weitere Auskünfte über die Förderung erteilt die Stabsstelle „Klimaschutz und Mobilität“ der Stadt Ahlen unter Tel. 02382 59742 (klimaschutz@stadt.ahlen.de). Über die technischen Voraussetzungen informiert Energieberater Hubertus Pieper unter Tel. 02382 9613105 (ahlen.energie@verbraucherzentrale.nrw).
Die Dauer des Förderprogramms ist durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt. Die Anschaffung eines Stecker-Solargerätes geschieht auf eigenes finanzielles Risiko. Förderanträge werden abgelehnt, wenn die Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind oder der Fördertopf ausgeschöpft ist.