Landtagswahl: Stimmabgabe beginnt nach Ostern
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Im Briefwahlbüro auf der Sitzungsetage können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme direkt abgeben. Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte die Karte bereits zu Hause ausfüllen und persönlich unterschreiben. Dies verkürzt die Wartezeiten im Briefwahlbüro. Es wird empfohlen, seinen Personalausweis mitzubringen. Die Briefwahlunterlagen können im Briefwahlbüro bis spätestens 13. Mai, 18 Uhr, beantragt werden.
Für Verwandte und Bekannte dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Wahlunterlagen in Empfang genommen werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und hat dem Briefwahlbüro schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Ansonsten werden die Unterlagen vom Wahlbüro per Post an die Wohnanschrift versandt.
Wahlunterlagen können auch über die städtische Homepage HIER beantragt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG unentgeltlich.
Wichtiger Hinweis bei Wohnungswechsel:
Wer innerhalb von NRW umgezogen ist und sich nach dem 3. April in Ahlen angemeldet hat, ist nur dann in Ahlen wahlberechtigt, wenn bis zum 24. April im Bürgerservice einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Wird der Antrag nicht gestellt, bleibt das Wahlrecht in der Fortzugsgemeinde erhalten. Gleiches gilt für Ahlener, die in diesem Zeitraum in eine andere Gemeinde verziehen. Wird dort kein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt, kann entweder am Wahltag in dem Ahlener Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezeichnet ist, oder Briefwahl gemacht werden.
Wer aus einem anderen Bundesland nach Ahlen umzieht, wird bis zum 29. April von der Stadt Ahlen ins Wählerverzeichnis eingetragen und kann an der Landtagswahl teilnehmen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 3. April innerhalb von Ahlen ummelden, bleiben in jedem Fall in ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen und müssen in ihrem alten Wahllokal wählen oder rechtzeitig Briefwahlunterlagen beantragen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (Sitzungssaal II auf der Sitzungsetage des Rathauses):
montags, dienstags:
von 08.30 Uhr - 16.00 Uhr,
mittwochs und freitags:
von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr,
donnerstags:
von 08.30 Uhr - 17.00 Uhr.
Kontakt: Tel. 02382 59424