Maskenpflicht bis 18. April verlängert

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Bis zum Ablauf des 18. April verlängert die Stadt Ahlen die seit November geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen des Stadtgebietes. In der Begründung heißt es, dass das COVID-19-Ausbruchsgeschehen und die pandemische Lage in Deutschland weiter anhalten.

Das Infektionsgeschehen sei stark schwankend, die Inzidenz in Nordrhein-Westfalen aber weit von dem angestrebten Wert einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 entfernt. Daher seien die getroffenen Maßnahmen, „insbesondere vor dem Hintergrund der ungewissen Lage hinsichtlich der bereits in Deutschland festgestellten Mutationen weiterhin notwendig, um das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen“, begründet die Stadt die Verlängerung. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Stadt Ahlen sei wieder ansteigend und die 7-Tage-Inzidenz liege mit 133,3 am 26. März weiterhin deutlich über dem vorgenannten Wert.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske wird für folgende Orte unter freiem Himmel angeordnet, weil Mindestabstände nicht jederzeit sichergestellt werden können:

Bahnhofsplatz
Bahnhofstraße
Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz
Gebrüder-Kerkmann-Platz
Gemmericher Straße
Gerichtsstraße
Hansastraße zwischen Hansaplatz und Keplerstraße
Marienplatz
Marktplatz
Nordstraße
Ostbredenstraße
Ostenmauer
Oststraße
Rathausvorplatz
Rottmannstraße zwischen Gebr. Kerkmann-Platz und Hansaplatz
Weststraße zwischen Westenmauer und Südstraße

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW und die Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Hotline der Stadt Ahlen: 02382 59444 (Mo., Di., Do., Fr. 8 - 16 Uhr, Mi. 8 - 12 Uhr, Sa. und So. 11 – 14 Uhr).

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