Maskenpflicht bis 7. März verlängert

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Bis zum Ablauf des 7. März verlängert die Stadt Ahlen die seit November geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen des Stadtgebietes. „Obwohl sich das Infektionsgeschehen in Ahlen bei einem 7-Tages-Inzidenzwert von um 100 eingependelt hat, ist die Inzidenz noch weit von dem nunmehr angestrebten Wert von 35 entfernt“, heißt es in der Begründung.

Daher sei die Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund der ungewissen Lage hinsichtlich der bereits in Deutschland festgestellten Mutationen weiterhin notwendig, um das Infektionsgeschehen noch weiter zu verlangsamen.

Wo die Maskenpflicht gilt:

Bahnhofsplatz
Bahnhofstraße
Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz
Gebrüder-Kerkmann-Platz
Gemmericher Straße
Gerichtsstraße
Hansastraße zwischen Hansaplatz und Keplerstraße
Marienplatz
Marktplatz
Nordstraße
Ostbredenstraße
Ostenmauer
Oststraße
Rathausvorplatz
Rottmannstraße zwischen Gebr. Kerkmann-Platz und Hansaplatz
Weststraße zwischen Westenmauer und Südstraße

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW und die Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen können mit einem Bußgeld geahndet werden. 
Hotline der Stadt Ahlen: 02382 59444 (Mo., Di., Do., Fr. 8 - 16 Uhr, Mi. 8 - 12 Uhr, Sa. und So. 11 – 14 Uhr).

Wortlaut der verlängerten Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen

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