Maskenpflicht um eine Woche verlängert – aber Ausnahme für Fahrradfahrende
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Die Ansteckungsgefahr bei Begegnungen mit Fahrradfahrenden wird als gering eingeschätzt, so dass für sie keine Maskenpflicht mehr gilt.
Zum Tragen einer Alltagsmaske sind Personen weiterhin verpflichtet auf Aktionsflächen wie z.B. Bolzplätzen, Dirtbike-Bahnen, Skateanlagen, Basketballfeldern und Minispielfeldern.
In der Begründung für die Verlängerung heißt es, dass das COVID-19-Ausbruchsgeschehen und die pandemische Lage in Deutschland weiter anhalten. Das Infektionsgeschehen sinke nach der dritten Welle nur langsam. Die Inzidenz in Nordrhein-Westfalen sei weit von dem angestrebten Wert einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 entfernt. Daher seien die getroffenen Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der in Deutschland festgestellten Mutationen, weiterhin notwendig, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.
Die Entwicklung auf dem Gebiet der Stadt Ahlen sei zwar rückläufig. Jedoch liege die Sieben-Tage-Inzidenz mit 121,9 am 17. Mai weiterhin deutlich über dem vorgenannten Wert. Zudem sei sie auch fast doppelt so hoch wie im übrigen Kreisgebiet.
Hier gilt die Maskenpflicht:
Aktionsflächen wie z.B. Bolzplätze, Dirtbikebahn, Skateanlage, Basketballfelder und Minispielfelder,
Am Bahndamm,
Bahnhofsplatz,
Bahnhofstraße,
Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz,
Gebrüder-Kerkmann-Platz,
Gemmericher Straße,
Gerichtsstraße,
Hansastraße zwischen Hansaplatz und Keplerstraße,
Hellstraße,
Im Kühl zwischen Ost- und Hellstraße,
Marienplatz,
Marktplatz,
Moltkestraße zwischen Ost- und Von-Geismar-Straße,
Nordstraße,
Ostbredenstraße,
Ostenmauer,
Oststraße,
Rathausvorplatz,
Rottmannstraße zwischen Gebr.-Kerkmann-Platz und Hansaplatz,
Schöneberger Platz,
Südstraße zwischen Südenmauer und Weststraße,
Weststraße zwischen Westenmauer und Südstraße,
Zeche Westfalen