Maskenpflicht und Böllerverbot: Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

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Bis einschl. 10. Januar gilt die aktualisierte Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Ahlen dienen. Sie verlängert die schon seit November geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen in der Innenstadt, und beinhaltet das Verbot der Verwendung von Pyrotechnik an sieben Örtlichkeiten.

Nicht verwendet werden darf zum Jahreswechsel Pyrotechnik auf

- Marktplatz,
- Marienplatz,
- Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz,
- Hansaplatz,
- Glückaufplatz,
- dem Zechengelände zwischen Umweg, Zeche Westfalen und Bergamtsstraße,
- Parkplatz hinter dem Bürgerzentrum.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen vom 18. Dezember 2020
 

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