Mila & Ben waren die beliebtesten Vornamen in 2017
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In der Liste der favorisierten Mädchennamen folgen Lea (9), Hannah, Marie, Mia und Sophie mit jeweils 6 ersten Nennungen. Leon (10), Leonard (7), sowie Maximilian und Paul mit jeweils 6 ersten Nennungen folgen auf den Plätzen. Die komplette Liste mit allen Namen ist hier nachzulesen. Standesamtsleiter Ralf Feldmann präsentierte am Donnerstag die Statistik aller Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle aus dem letzten Jahr.
Der 2016 zu verzeichnende „Baby-Boom“ mit 1094 beurkundeten Geburten flachte sich in 2017 auf den Durchschnitt der letzten Jahre ab. 988 Väter und Mütter ließen die Geburt ihre Kinder bei den Ahlener Standesbeamten beurkunden. Den Geburten stehen 504 beurkundete Sterbefälle gegenüber, eine Anzahl, die sich ebenfalls im Mittel der letzten Jahre bewegt.
Den Bund fürs Leben durfte das Standesamt in 240 Fällen beurkunden. Etwa die Hälfte aller Brautpaare wählte dazu den Gang in das Trauzimmer des Rathauses. Sehr beliebt als Ort für Eheschließungen ist auch das Heimatmuseum an der Wilhelmstraße. 74 Mal gaben sich die Partner hier das Ja-Wort. Weitere Trauzimmer bietet das Standesamt an in der Mühle Vorhelm (25), im Ratssaal und Trauzimmer des Alten Rathauses (7 und 5), sowie im Heimathaus Dolberg (3). Was seit Oktober möglich ist, nutzten in vier Fällen Ahlener Brautleute: Sie schlossen die gleichgeschlechtliche „Ehe für alle“.
Als neuen Trend haben offensichtlich bulgarische Staatsangehörige das Heiraten entdeckt. „In ihrer Heimat hat die Ehe keine wirtschaftlichen Vorteile durch den Staat, so dass auch Paare, die oft schon dreißig Jahre und länger zusammen sind und Familie haben, keinen Trauschein besitzen“, erklärt Ralf Feldmann. Angesichts der steuerlichen Auswirkung werde deswegen erst in Deutschland der Gang aufs Standesamt angetreten. Etwa 20 Mal sei das im letzten Jahr in Ahlen der Fall gewesen.
Künftig erleichtert wird die Arbeit der Ahlener Standesbeamten durch eine Gesetzesänderung aus dem letzten Jahr, die Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen soll. „Geheiratet werden darf nur noch ab 18 Jahren“, nennt Ralf Feldmann den Grundsatz der neuen Regelung, die nur wenige Ausnahmen in Härtefällen kennt. Das Verfahren zur Feststellung der Ehemündigkeit sei früher mit beträchtlichem Aufwand verbunden gewesen.