Neues vom Rathaus – Gutachter stellte Varianten vor

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Aktuelle Zahlen hat am Mittwoch die vom Rat der Stadt Ahlen eingesetzte Rathauskommission vorgestellt bekommen. Erstmals tagte sie unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Alexander Berger, der eingangs der Sitzung Wert auf die Feststellung legte, „dass es sich beim jetzigen Sachstand um intensive Vorüberlegungen handelt.“



Aktuelle Zahlen hat am Mittwoch die vom Rat der Stadt Ahlen eingesetzte Rathauskommission vorgestellt bekommen. Erstmals tagte sie unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Alexander Berger, der eingangs der Sitzung Wert auf die Feststellung legte, „dass es sich beim jetzigen Sachstand um intensive Vorüberlegungen handelt.“

Der zu Beginn des Jahres beauftragte Gutachter „W+P GmbH (Stuttgart/Essen)“ stellte die aktuellen Ergebnisse der vertieften Untersuchungen vor, die drei Varianten in den Blick nimmt. Variante 1 sieht vor, Rathaus, Stadthalle und Außenanlagen zu sanieren, wobei die gegenwärtige Nutzung unverändert in Zukunft fortgesetzt werden soll.

Eine deutliche Steigerung der Nutzungsqualität sieht Variante 2 vor. Sollte sie umgesetzt werden, bekäme der Gebäudekomplex eine Bedeutung als Standort mit deutlicher Quartiersfunktion. Nicht nur Verwaltungsaufgaben würden wahrgenommen, auch Bildungs- und Kultureinrichtungen hielten zusätzlich Einzug ins Rathaus. „Diese Variante bietet als einzige die grundsätzlichen Voraussetzungen, um vom Förderprogramm für kommunale Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen zu profitieren“, erklärte Stadtbaurat Andreas Mentz in der Sitzung. Als letzte Variante wurde ergänzend ein Neubau betrachtet, der über die gegenwärtigen Funktionen des bestehenden Gebäudes verfügt.

Der Stadtbaurat stellte fest, dass eine Sanierung die Außenhülle sowie die gesamte Haustechnik umfassen wird. Aufgrund des sich zunehmend verschlechternden baulichen Zustands sowohl des Rathauses als auch der Stadthalle sei dies „zwingend“. Der Gutachter habe ausgeschlossen, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb möglich sei, erläuterte Mentz den Kommunalpolitikern. Somit müssten in den Sanierungskosten auch die Kosten für den Umzug und den Betrieb einer Übergangsnutzung mit abgebildet werden.

Die Umsetzung der Variante 1 verlangt Investitionskosten in Höhe von knapp 42 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Sanierung des Rathauses 30,52 Millionen Euro, auf die Sanierung der Stadthalle 11,13 Millionen Euro. Die barrierefreie Anpassung der Außenanlagen schlage mit 340.000 Euro zu Buche.

Besonders mit Blick auf das Rathaus bestätigen die aktuellen Untersuchungen die von der Verwaltung schon im Herbst 2013 vorgelegten Zahlen.

Um die Nutzung des Gebäudekomplexes im Sinne eines Verwaltungs-, Kultur und Bildungszentrums zu erreichen, wurde auch das Gebäude der Stadtbücherei in das Konzept mit einbezogen. Um dieses Sanierungskonzept zu verwirklichen, muss von Investitionskosten in Höhe von 46,72 Millionen Euro ausgegangen werden (Umbau und Sanierung des Rathauses 30,82 Millionen Euro, Sanierung der Stadthalle 11,13 Millionen Euro, Umbau und die Sanierung der heutigen Stadtbücherei 4,46 Millionen Euro, barrierefreie Anpassung der Außenanlagen 310.000 Euro).

Ein zum Vergleich kalkulierter Neubau erfordert eine Investition in Höhe von 25,15 Millionen Euro. „Bezieht man jedoch Grundstückskosten, den dann möglichen Abbruch des Rathauses sowie die Autarkstellung der Stadthalle mit ein, so werden Gesamtkosten in Höhe von 33,14 Millionen erwartet“, zitierte Andreas Mentz aus den Kalkulationen der Gutachter. Für die Sanierung der Stadthalle müssten dann zusätzliche 11,13 Millionen Euro in die Hand genommen werden.

Bürgermeister Dr. Berger fasste zusammen, „dass im Ergebnis alle Varianten in einem ähnlich hohen Kostenvolumen liegen.“ Beachtenswert sei jedoch, dass lediglich für die Variante 2 eine Chance besteht, Fördermittel aus der Städtebauförderung zu akquirieren. Nur sie beinhalte eine erheblich gestiegene Nutzungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger.

Als weiterer Schritt wird derzeit untersucht, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten infrage kommen und wie sich die möglichen Investitionen auf die kommunalen Haushalte der kommenden Jahre auswirken. Um diese zu erörtern, wird die Rathauskommission im November erneut tagen.

„Eine Entscheidung kann in der Rathausfrage nur getroffen werden, wenn einerseits die Finanzierbarkeit des Projektes nachgewiesen und andererseits eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist“, stellte Dr. Berger heraus.

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