Ordnungsamt im Kontakt mit Tönnies-Beschäftigten
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Sämtliche Betroffenen sind unter Quarantäne gestellt worden, drei von ihnen haben sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Alle Betroffenen müssen sich solange in ihren Wohnungen aufhalten, bis sie negativ auf Corona getestet sind.
Ebenso dürfen Haushaltsangehörige bis zum Nachweis der Corona-Freiheit die Wohnungen nicht verlassen. In Schulen und Kitas besteht zurzeit ein Betretungsverbot für Kinder betroffener Tönnies-Beschäftigter. Der Kreis Warendorf hatte am Samstagnachmittag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Im Gegensatz zu anderen Orten bestehen in Ahlen keine Sammelunterkünfte. Die hier ansässigen Tönnies-Beschäftigten bewohnen ausschließlich private Wohnungen.
Sämtliche Familien werden seit dem Wochenende von der örtlichen Ordnungsbehörde aufgesucht. Die Stadt Ahlen steht mit ihnen in Kontakt, auch um deren Versorgung sicherzustellen. Beamte der Kreispolizeibehörde Warendorf überwachen die Einhaltung der Quarantänepflicht.