Pandemie macht Großveranstaltungen unmöglich
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Zwar seien beim Impfen erste Erfolge erkennbar. Bevor jedoch ein überwiegender Teil der Bevölkerung Impfschutz genießt, würden noch Monate vergehen.
Hoffmann erläuterte, dass nach aktueller Corona-Schutzverordnung große Festveranstaltungen untersagt seien. Große Festveranstaltungen in diesem Sinne seien unter anderem Volksfeste, Stadtfeste, Schützenfeste und ähnliche Festveranstaltungen. In Ahlen seien davon betroffen die Maikirmes, der Florianstag der Feuerwehr, der Gourmet-Markt am Werseufer, das Ahlener Stadtfest, die Veranstaltungsreihe „Tralla-City“ und die Schützenfeste der örtlichen Schützenvereine.
Noch keine Festlegung erfolge hinsichtlich des Pöttkes- und Töttkenmarktes, des Sattelfestes, der Herbstkirmes und des Ahlener Advents. Die Hoffnung, dass im September größere Veranstaltungen - „vielleicht auch unter bestimmten Einschränkungen“ - möglich sein werden, hält der Bürgermeister indes für begründet. Letztlich seien jedoch die dann tatsächlich herrschende Situation und Rechtslage ausschlaggebend.
Für alle Menschen, die sich im Sommer auf ausgelassene und unbeschwerte Zusammentreffen in größerer Runde gefreut haben, tue ihm das Signal ausgesprochen leid. Es habe sich über die letzten Wochen abgezeichnet, dass kurz- und mittelfristig der Bevölkerung weiter Verzicht üben muss. Komplett will Bürgermeister Berger die Hoffnung nicht aufgeben, dass zumindest in eingeschränktem Rahmen und mit strengem Kontakt- und Hygienekonzept Veranstaltungen, Kunst und Kultur wieder öffentlich werden können. Erforderlich sei dazu jedoch, dass der Umfang an Covid-19-Tests erheblich ausgeweitet wird, eine zuverlässige und zügige Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist und die Impfkampagne schneller weite Bevölkerungsgruppen erreicht.