Parkbad und Parksauna am 24./25.12. geschlossen

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Am 26.12. sind das Parkbad von 8 Uhr bis 18 Uhr und die Parksauna von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Als Zugangsvoraussetzungen gelten die 2 G-Regeln in Verbindung mit dem Personalausweis.

Bitte beachten: In den Weihnachtsferien müssen auch Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren beim Betreten des Parkbades einen negativen Corona-Test vorlegen.

Schulkinder gelten während der regulären Schulzeit durch die dort durchgeführten Testungen als getestet. Anders verhält es sich während der Ferien, wenn diese Tests nicht stattfinden. Zum Eintritt ins Bad ist dann ein negativer Schnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Kinder bis 6 Jahre sind generell von der Testpflicht ausgenommen.

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