Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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Im Ernstfall abgesichert nur im Doppelpack

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen seiner Kräfte in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Die Verbraucher-Zentrale NRW rät deshalb, persönliche Verfügungen rechtzeitig schriftlich festzulegen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen seiner Kräfte in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Die Verbraucher-Zentrale NRW rät deshalb, persönliche Verfügungen rechtzeitig schriftlich festzulegen: „Wer eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kombiniert, gibt Personen seines Vertrauens das Recht, notwendige medizinische oder auch finanzielle Belange in seinem Sinn mitzuentscheiden.
Wie Angehörigen oder Freunden das Recht auf Mitwirkung bei Behandlungen, aber auch bei Bankgeschäften und anderen finanziellen Entscheidungen übertragen werden kann, erläutert anschaulich der Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch informiert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Und es zeigt auf, was gilt, wenn keine Vollmachten erteilt wurden. Unterstützung bei der eigenen Willensäußerung bieten rechtssichere Formulierungsvorschläge und Formulare, die mit Hilfe eines Codes im Buch als Word-Dateien online heruntergeladen werden können.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der örtlichen Beratungsstelle Ahlen, Rathaus, 1. Etage, Westenmauer 10, der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Text, Formulare und Co. gibt’s auch als E-Book für 6,49 Euro im Internet.
Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235.
Bildquellenangabe: Lupo / pixelio.de