Pfefferspray - notwendig oder gefährlich?

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„Die Männer kaufen es für ihre Frauen“, erklärt Georg Hoppe, Inhaber des Waffengeschäfts Rüschenschmidt an der Königstraße zum Kaufboom von Pfefferspray. Seit den Neujahrsnachrichten mit den Übergriffen auf Frauen verzeichnen der Waffenhändler und seine Kollegen eine seitdem ungebrochene Nachfrage nach Abwehrmitteln. Pfefferspray ist der Saisonrenner.



„Die Männer kaufen es für ihre Frauen“, erklärt Georg Hoppe, Inhaber des Waffengeschäfts Rüschenschmidt an der Königstraße zum Kaufboom von Pfefferspray. Seit den Neujahrsnachrichten mit den Übergriffen auf Frauen verzeichnen der Waffenhändler und seine Kollegen eine seitdem ungebrochene Nachfrage nach Abwehrmitteln. Pfefferspray ist der Saisonrenner.

„Wir können gar nicht soviel nachbekommen wie wir verkaufen können“, hat auch Mirjam Schirrmacher erfahren. Auf dem „Jägerhof“ im Oestericher Holt geht sie noch einen Schritt weiter. „Wir bieten getrennte Kurse für Frauen und Männer an, um den Umgang mit diesen Abwehrmitteln zu lernen“, zeigt die Geschäftsfrau. Samstags von 14 bis 15.30 Uhr werden nahe dem Forsthaus angehende Nutzer im Umgang geschult. Dabei legt Mirjam Schirrmacher großen Wert auf realistische Darstellung. So werden Angriffsituationen mit einem Darsteller durchgeprobt. „Dazu benutzen wir natürlich nur ein Darstellungsgas, das absolut unschädlich ist“, versichert die Reitsport- und Waffenhändlerin. Schließlich sind beim Einsatz einige technische und noch mehr rechtliche Dinge zu berücksichtigen. Dazu wird ein Waffensachverständiger die Fragen der Kursteilnehmer beantworten und das rechtliche Basiswissen vermitteln.

„Das klassische Pfefferspray ist eigentlich ein sogenanntes Tierabwehrspray, gegen Menschen darf am es nur ein einer Notwehrsituation verwenden“, fügt Georg Hoppe an. Dabei gibt es auch beim Spray wieder einige Variationen. So ist das Pfefferspray als richtiges Spray erhältlich oder auch als Gel. „Dabei kommt eine definierter Strahl des gelartigen Abwehrmittels gerade aus der Dose“, führt der Händler aus. Beim Spray ist dazu sehr auf die Windrichtung zu achten. Gegen den Wind gesprüht setzt sich der Verteidiger meist selber außer Gefecht. Dazu kommen noch eine erheblich Anzahl an anderen Mittel zum Selbstschutz. Sehr schmerzhaft und effektiv sind die Elektorschocker. „Mit einer halben Millionen Volt wehren sie Angreifer sehr nachdrücklich ab“, zeigt Hoppe. Zwischen zwei Elektroden schießt ein bläulich-weißer Blitz das dazugehörige Geräusch wirkt schon sehr abschreckend. Allerdings muss damit der Angreifer berührt werden. Die „Taser“ sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Dabei werden Drähte mit Elektroden abgeschossen, die auch auf einige Meter Entfernung wirken. Ein weiteres Kapitel sind dann schon Waffen. Hier empfehlen die Händler Pistolen und Revolver vom Kaliber neun Millimeter. Die gibt es als Schreckschuss, die knallt sehr laut und alarmiert die Umgebung. Oder auch Gasmunition. Dabei ist zwischen CS-Gas, vielen ehemaligen Soldaten als Reizstoff zur Schutzmaskenüberprüfung bei der Bundeswehr bekannt, oder auch als Pfefferpatrone. „Diese Pistolen und Revolver sind jedoch nicht immer einfach zu führen und es sind die Gesetzeslagen zu beachten“, macht Waffenhändler Hoppe klar.

„Der Erwerb von solchen Verteidigungsmitteln - wie Reizstoffsprühgeräte oder Schreckschusswaffen ist gesetzlich geregelt“, stellt Polizeihauptkommissari Susanne Dirkorte-Kukuk klar. So ist zum Führen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich. Um den zu erlangen ist ein Antrag bei der Polizei nötig. „Wir prüfen dann die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragsstellers“, ergänzt die Pressesprecherin. Sie weißt aber ganz klar darauf hin: „Waffen dürfen nicht bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mitgenommen werden“. Auch muss vor dem Einsatz des Verteidigungsmittels bei einer Konfrontation bedacht werden dass ein Verteidigungsmittel weggenommen und gegen den Eigentümer eingesetzt werden kann. „Durch den Einsatz von Waffen kann die Situation schnell eskalieren“, gibt die Polizistin zu bedenken. Ebenfalls wird die mögliche Gefahr nicht richtig eingeschätzt, oder der Benutzer ist  aufgrund mangelnder Übung mit dem Verteidigungsmittel überfordert. Schließlich ist die Verhältnismäßigkeit zur Notwehr gewahrt sein. „Das Strafgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch regeln das Notwehr- und Nothilferecht in mehreren Bestimmungen. Besitzer von Verteidigungsmitteln sind gut beraten sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen“, fasst Susanne Dirkorte-Kukuk zusammen.

Autor Peter Schniederjürgen

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