Preiserhöhung der Stadtwerke zum 1. November fällt niedriger aus.

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Da die Gasbeschaffungsumlage seitens der Bundesregierung kurzfristig wieder abgeschafft wurde, fallen die damit verbundenen Kosten nicht an. Die Preiserhöhung zum 1. November 2022 fällt damit deutlich niedriger aus als ursprünglich geplant. Konkret bedeutet das für Tarifkunden statt wie bisher vorgesehen 4,10 Ct/kWh nur noch eine Erhöhung um 0,85 Ct/kWh brutto. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird in vollem Umfang weitergegeben.

 Auch die mittlerweile beschlossene Mehrwertsteuersenkung wird automatisch berücksichtigt.

Eine Abgrenzung der Zählerstände wird automatisch zum 1. November 2022 vorgenommen. Mit Blick auf das von der Bundesregierung angekündigte Hilfspaket (u.a. zur geplanten „Gaspreisbremse“) und um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke, die Abschläge unverändert zu lassen. Zum 1. Januar 2023 werden dann unter Berücksichtigung der kommenden Regelungen alle Abschläge aktualisiert. 

Für alle Fragen bleiben die Stadtwerke erreichbar. Um längere Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke eine Kontaktaufnahme per E-Mail über info@stadtwerke-ahlen.de. Noch bequemer ist die Nutzung des Kundenportals unter portal.stadtwerke-ahlen.de. Aktuelle Informationen gibt es zudem stets auf www.stadtwerke-ahlen.de

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