„Rathausfrage“: Ministerin muss entscheiden

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Nicht anschließen will sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe der Auffassung der Stadt Ahlen, wonach für das Rathaus kein Denkmalwert erkannt wird. Am Donnerstagnachmittag informierte Landeskonservator Dr. Holger Mertens hierüber Bürgermeister Dr. Alexander Berger schriftlich.

„Ihre Begründung, dass der Gebäudekomplex an der Westenmauer 10 die Kriterien gem. § 2 DSchG NRW für ein Baudenkmal nicht erfülle, kann aus denkmalfachlicher Sicht nicht nachvollzogen werden.“ Der vom LWL vollumfänglich in einer gutachterlichen Stellungnahme begründete Denkmalwert werde durch die Ausführungen der Stadt Ahlen nicht widerlegt. „Aus diesem Grund stellen wir das Benehmen zu Ihrer Entscheidungsabsicht nicht her und werden fristgerecht eine Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 DSchG NRW herbeiführen.“

„Der Ball liegt bei Ministerin Scharrenbach“, reagierte Bürgermeister Berger auf das Schreiben aus Münster. Er habe auf einen anderen Ausgang der Benehmensherstellung gehofft. Seitens der Stadt Ahlen seien stichhaltige und nachvollziehbare Argumente vorgebracht worden, warum die Unterschutzstellung nicht gerechtfertigt sei. Im weiteren Verfahren will Berger die Überzeugung der Stadt Ahlen weiterhin mit Nachdruck vertreten. Zunächst werde er jedoch mit den Fachleuten der Stadtverwaltung gründlich die ablehnende Begründung des Landschaftsverbandes sich ansehen.

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