Rosida Eickelpasch beim Internationalen Frauenfrühstück
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Seit über 40 Jahren ist Eickelpasch ehrenamtlich bei der Nicht-Regierungsorganisation tätig. Über viele Jahre war sie Beauftragte für Menschenrechtserziehung im Bezirk Münster/Osnabrück. Inzwischen engagiert sie sich überwiegend für die Fallarbeit in der lokalen Gruppe in Beckum.
„Weil Menschenrechte nicht selbstverständlich eingehalten werden, gibt es Amnesty. Amnesty setzt sich auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für den Schutz der Menschenrechte ein“, heißt es auf der Webseite der Aktivisten. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind, z.B. das Recht auf Leben und Freiheit, das Verbot der Sklaverei, der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren u.v.m. In ihrem Vortrag klärt Rosida Eickelpasch über Menschenrechte und deren Verletzung auf und schildert, was man dagegen tun kann. Dabei berichtet sie auch über persönliche Erfahrungen.
Auf einen aktuellen Fall von Menschenrechtsverletzung in ihrer Heimat Indonesien wird Tita Schmidt hinweisen, Mitglied des Organisationsteams des Internationalen Frauenfrühstücks. Sie bittet um Unterstützung und Solidarität für den amtierenden Gouverneur von Jakarta, bekannt unter dem Namen „Ahok", der am 9. Mai wegen „Blasphemie" zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss. Die Blasphemiebestimmungen des indonesischen Strafgesetzbuchs kriminalisieren „jede Person, die in der Öffentlichkeit absichtlich Gefühle ausdrückt bzw. an Aktivitäten beteiligt ist, die der in Indonesien vorherrschenden Religion feindlich gegenüberstehen und als Missbrauch und Beleidigung dieser Religion betrachtet werden.“ Diese gesetzlichen Bestimmungen werden seit fünf Jahren zur strafrechtlichen Verfolgung und Inhaftierung von Personen genutzt, die lediglich friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- oder Religionsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind in internationalen Menschenrechtsabkommen verbrieft, denen Indonesien als Vertragsstaat angehört.
Das Internationale Frauenfrühstück findet wie an jedem dritten Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Familienbildungsstätte Ahlen in der Klosterstraße 10 statt.
Alle Frauen aus Ahlen und Umgebung sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Voraussetzung ist ein kulinarischer Beitrag zum reichhaltigen Frühstücks-Buffet, darüber hinaus ist die Veranstaltung kostenlos.
Unterstützt wird das Internationale Frauenfrühstück von der Familienbildungsstätte und vom Integrationsteam der Stadt Ahlen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Initiatorin Laina Remer unter Tel. 02382 74635 oder bei Brigitte Wieland von der Familienbildungsstätte, Tel. 02382 91230. Neu Teilnehmerinnen sind jederzeit willkommen.