Rückzahlung von Elternbeiträgen für Corona-bedingte Betreuungsausfälle
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Da in Ahlen für Januar bis März keine Beiträge eingezogen worden sind, für April und Mai aber die volle Höhe, ergeben sich für März die Nachzahlung eines halben Monatsbeitrages, für April und Mai jeweils die Rückzahlung eines halben Monatsbeitrages. „Unterm Strich“ ergibt sich die Rückzahlung eines halben Monatsbeitrages.
„Die Bescheide sind uns erst jetzt vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt worden, und sie sind leider nicht einfach zu verstehen. Wichtig dabei ist, der Bescheid ist für das vergangene Kita-Jahr. Dort genannte Beitragshöhen haben keinen Einfluss auf die aktuell zu leistenden Beiträge“, erklärt der zuständige Gruppenleiter André Deppe.
Bei Beitragspflichtigen mit Lastschriftverfahren wird die Rückzahlung mit laufenden Zahlungen verrechnet. Die Regelung gilt für Beiträge im Bereich Kindergärten, Kindertagespflege und OGS.