Sicher ins neue Jahr

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Damit wirklich für alle der Jahreswechsel zu einem guten Rutsch wird, erinnert die Stadt Ahlen an einige Verhaltensregeln, die wegen des Infektionsgeschehens zu beachten sind. So beinhaltet die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen das Verbot, an Silvester und Neujahr Pyrotechnik an sieben Örtlichkeiten zu verwenden.

Laut Coronaschutzverordnung des Landes gilt zudem ein An- und Versammlungsverbot an beiden Tagen. Am Zusammentreffen von maximal zwei Hauhalten dürfen nicht mehr als fünf Personen teilnehmen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt.

Nicht verwendet werden darf zum Jahreswechsel Pyrotechnik auf

- Marktplatz,

- Marienplatz,

- Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz,

- Hansaplatz,

- Glückaufplatz,

- dem Zechengelände zwischen Umweg, Zeche Westfalen und Bergamtsstraße,

- Parkplatz hinter dem Bürgerzentrum.

Der Außendienst des Ordnungsamtes ist auch an Silvester und Neujahr im Einsatz, um die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen.

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