Silvester und Neujahr: Kein Feuerwerk an bestimmten Orten
(Kommentare: 0)

Aufgrund der am 22. Dezember erlassenen Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf folgenden Plätzen und Straßen untersagt:
• Marktplatz,
• Marienplatz,
• Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz,
• Hansaplatz,
• Glückaufplatz,
• auf dem Zechengelände zwischen Umweg, Zeche Westfalen und Bergamtsstraße,
• auf dem Parkplatz hinter dem Bürgerzentrum.
Der Außendienst des Ordnungsamtes ist auch an Silvester und Neujahr im Einsatz, um die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen.
Zur Allgemeinverfügung